Teilnahmebedingungen spotlight 2012

Teilnahmebedingungen 2012 zum Download (PDF)

 

Vorbemerkung

spotlight ist ein einmal jährlich in Deutschland stattfindendes internationales Werbefilmfestival.

Es setzt sich zusammen aus den beiden Wettbewerbs-Sektionen „spotlight“ und „spotlight STUDENTS“.

„spotlight“ bezeichnet den Profi-Wettbewerb für kommerziell produzierte und eingesetzte Spots, eingereicht von Filmproduktionen, Werbeagenturen, Werbetreibenden etc. (im Folgenden Einsender genannt).

„spotlight STUDENTS“ bezeichnet den Nachwuchs-Wettbewerb für kommerziell oder frei produzierte Spots, eingereicht von Filmhochschülern etc. (im Folgenden ebenfalls Einsender genannt).

Die in beiden Wettbewerbs-Sektionen „spotlight“ und „spotlight STUDENTS“ eingereichten Spots werden sowohl durch eine Publikumsjury als auch durch eine Fachjury beurteilt. Publikumsjury und Fachjury vergeben die spotlight-Awards jeweils separat, ihr Votum erfolgt unabhängig voneinander in getrennten Veranstaltungen bzw. Filmvorführungen. Doppelauszeichnungen von Wettbewerbsbeiträgen sind möglich.

 

Veranstalter

Das 15. Internationale Werbefilmfestival spotlight (im Folgenden „Festival“ genannt) findet im März 2012 in Mannheim statt. Der genaue Termin wird noch bekanntgegeben. Veranstalter ist die „spotlight Internationales Werbefestival GmbH“ mit Sitz in Ravensburg, vertreten durch die Geschäftsführer Peter Frey und Thomas Falkenstein.

Für das Festival werden folgende Teilnahmebedingungen vereinbart:

 

Kategorien und Sonderpreise

 

Wettbewerbsbeiträge

sind prinzipiell alle zu werblichen Zwecken gestalteten Formen der Bewegtbildkommunikation, die insbesondere den folgenden Kategorien zugeordnet eingereicht werden können:

1 I Kategorie tv & kino

TV- und Kinospots sämtlicher Bereiche (von Markenwerbung bis Social Advertising), die erstmalig nach dem 01.01.2010 in Deutschland, Österreich oder der Schweiz zur Einschaltung kamen bzw. gesendet wurden und nicht länger sind als 120 Sekunden.

 

2 I Kategorie web & mobile

Ausschließlich über das Internet oder mobile Endgeräte verbreitete, virale Spots sämtlicher Bereiche (von Markenwerbung bis Social Advertising), die erstmalig nach dem 01.01.2010 online waren und nicht länger sind als 120 Sekunden.

 

3 I Kategorie cases

Sämtliche Formate der werblichen Bewegtbildkommunikation, die - abweichend vom selbsterklärenden linearen Spot-Prinzip - einer angehängten oder begleitend eingereichten Erläuterung und/oder einer Ergebnisdokumentation bedürfen, um von der Fachjury bewertet werden zu können.

Maximale Dauer der Schnittversion: 240 Sekunden.

 

4 I Sonderpreis „Beste Internationale Adaption“

Sämtliche Formate internationaler werblicher Bewegtbildkommunikation, die für den deutschsprachigen Raum/Markt adaptiert und erstmalig ab dem 01.01.2010 zur Einschaltung kamen, gesendet wurden oder online waren. Maximale Dauer 120 Sekunden.

Alle Wettbewerbsbeiträge können nur in einer Kategorie bzw. für einen der Sonderpreise eingereicht werden.

 

Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt am „spotlight“-Hauptwettbewerb sind Agenturen, Filmproduktionen, Auftrag gebende bzw. werbetreibende Firmen und Institutionen sowie Einzelpersonen (CDs, ADs, Autoren, Regisseure, Kameraleute, etc.). Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb „spotlight STUDENTS“ sind Studenten der Filmhochschulen und Filmklassen, die bei der Produktion des/der eingereichten Spots maßgeblich beteiligt waren (weitere Besonderheiten siehe auch „spotlight STUDENTS“).

Beiträge des Wettbewerbs „spotlight STUDENTS“ können nicht gleichzeitig am „spotlight“-Hauptwettbewerb teilnehmen und umgekehrt.

 

Preisvergabe

Die spotlight-Awards werden sowohl im „spotlight“-Hauptwettbewerb als auch in der Wettbewerbs-Sektion „spotlight STUDENTS“ jeweils in den Kategorien tv & kino und web & mobile separat vergeben. Und zwar jeweils sowohl von der Publikumsjury als auch von der Fachjury.

Im „spotlight“-Hauptwettbewerb vergibt die Fachjury zusätzlich spotlight-Awards in der Kategorie Cases sowie den Sonderpreis „Beste Internationale Adaption“.

Sämtliche eingereichte und dem Reglement entsprechende Spots werden von der Fachjury bewertet.

Für die Veranstaltung mit der Publikumsjury behält sich die Festivalleitung eine Vorauswahl der eingereichten Spots vor. Dies gilt insbesondere für den Fall, wenn mehr Beiträge eingehen als am Publikumsabend gezeigt werden können.

Die Publikumsjury bewertet die Spots mittels digitaler Abstimmung. Die drei jeweils bestplatzierten Spots erhalten die spotlight-Awards in Gold, Silber und Bronze.

 

Jurysitzung und Preisverleihung

Die Fachjury setzt sich zusammen aus Vertretern der Bereiche Kreation und Gestaltung, Lehre und Forschung, Marketing und Medien. Die Zusammensetzung der Fachjury 2012 wird im Januar 2012 im Internet unter der Adresse www.spotlight-festival.de veröffentlicht. Sie vergibt ebenfalls in beiden Wettbewerbs-Sektionen und den drei Kategorien den spotlight-Award je einmal in Gold, Silber und Bronze. Im begründeten Ausnahmefall hat die Fachjury auch die Möglichkeit, eine andere Gewichtung vorzunehmen: So ist anstelle der Vergabe von
1 x Gold und 1 x Silber und 1 x Bronze ersatzweise auch die Vergabe von 2 x Silber und 1 x Bronze beziehungsweise umgekehrt möglich oder gegebenenfalls auch 3 x Bronze. Ebenso kann die Fachjury bei entsprechend hoher Leistungsdichte in einer Wettbewerbskategorie auch mehr als drei Awards vergeben. Im begründeten Ausnahmefall kann die Fachjury in einer Wettbewerbskategorie auch weniger als drei Awards vergeben, jedoch ist die Vergabe von mindestens einem Fachjury-Award innerhalb einer Wettbewerbskategorie bindend.

Der Sonderpreis „Beste Internationale Adaption“ im „spotlight“-Hauptwettbewerb wird von der Fachjury nur einmal vergeben.

Die Sitzung der Fachjury findet sowie der Wettbewerb mit Publikumsjury und Preisverleihung finden im März 2012 in Mannheim statt. Der genaue Termin wird im Laufe des September 2011 bekanntgegeben.

Für den Wettbewerb mit Publikumsjury und anschließender Preisverleihung in Mannheim erhält jeder Einreicher zwei kostenfreie Eintrittskarten.

 

Einreichung und Teilnahmegebühren

Die Anmeldung und Einreichungen zu den Wettbewerben erfolgt ausschließlich über das Internet unter www.spotlight-festival.de. Folgen Sie den Instruktionen auf der Website. Postalische Einreichungen auf Speichermedien können nur nach individueller Absprache mit dem Festivalbüro gegen eine Bearbeitungsgebühr von EURO 50,00 (zzgl. 19% MwSt.) vorgenommen werden.

Bei Rückfragen steht Ihnen das spotlight-Festivalbüro gerne zur Verfügung unter Telefon +49 (0) 751-3666511 oder per E-Mail unter teilnehmer@spotlight-festival.de.

Beiträge sind einzureichen im H264 Format nach folgenden Vorgaben:

Dateiformat: MOV
Bildrate: 25 fps oder aktuell
Qualität: Optimal oder 75 %
Codierung: Mehrere Durchgänge / Multipass (Beste Qualität)
Datenrate: auf 8.000 kps begrenzen
Ton: AAC 256 kbit/s, 44.100 kHz
Auflösung: 720p (1280x720), 16:9 Format

WICHTIG: Die Beiträge / Spots müssen so eingereicht werden, wie sie gesendet/veröffentlicht wurden, d.h. ohne Vor- und/oder Abspann sowie ohne Logo-Einblendungen der Agentur oder Filmproduktion.

Teilnahmegebühr pro Spot bzw. Beitrag in allen Kategorien:
EURO 200,00 (zzgl. 19% MwSt. = EURO 238,00)

Für jeden weiteren Spot bzw. Beitrag desselben Einreichers in derselben Kategorie:
EURO 150,00 (zzgl. 19% MwSt. = EURO 178,50)

Zahlbar bei Einreichung per Überweisung auf das Konto:

 

spotlight Internationales Werbefestival GmbH

Baden-Württembergische Bank

BLZ: 600 501 01

Kto.Nr.: 1022647

IBAN: DE26600501010001022647

BIC: SOLADEST

 

Sobald die Einreichung erfolgreich abgeschlossen wurde erhält der Einreicher eine Rechnung per eMail. Zusätzlich wird die Rechnung im Anmeldesystem hinterlegt. Sämtliche Bankgebühren gehen zu Lasten des Einreichers.

WICHTIG: Aus der Überweisung muss der Namen und Sitz der Firma, die als Einreicher bei der Anmeldung registriert wurden, eindeutig hervorgehen.

Beiträge, für die die Teilnahmegebühr nicht rechtzeitig bezahlt wird, werden aus dem Wettbewerb ausgeschlossen.

 

Besonderheiten „spotlight STUDENTS“

Für die Teilnahme an dem Wettbewerb „spotlight STUDENTS“ wird keine Gebühr erhoben. Als Nachweis ist im Rahmen des Einreichevorgangs im Internet eine Kopie/Scan des Studentenausweises bzw. eine Bescheinigung der jeweiligen Filmhochschule beizufügen. Bitte folgen Sie den Anweisungen.

 

Einsendeschluss

Einsendungen müssen bis spätestens Freitag, 20.01.2012 online unter www.spotlight-festival.de bzw. per Post oder Kurier unter folgender Adresse eingegangen sein:

 

spotlight 2012

Internationales Werbefilmfestival Festivalbüro

Ittenbeuren 5

D-88212 Ravensburg

 

Eigentumsübergang

Medienträger, die postalisch übersandt werden und auf denen eingereichte Beiträge gespeichert sind, werden Eigentum des Veranstalters. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die Medienträger zurück zu senden.

 

Garantie und Rechteeinräumung

Der Einsender garantiert, Inhaber aller Nutzungs-, Verwertungs- und sonstiger Schutzrechte zu sein bzw. – soweit er nicht Inhaber dieser Rechte ist – die vorherige Zustimmung aller betroffenen Urheber und Leistungsschutzberechtigten und aller sonstigen Mitwirkenden an der Herstellung der Produktion erhalten zu haben und über diese Rechte im Rahmen des Festivals zeitlich und räumlich uneingeschränkt verfügen und diese für die Dauer des Festivals übertragen zu dürfen und garantiert ferner, dass Persönlichkeits- oder sonstige Rechte Dritter dem nicht entgegenstehen. Der Teilnehmer steht dafür ein, dass die abgebildeten Personen und Inhaber der abgebildeten Werke ihre sämtlichen erforderlichen Einwilligungen zur Vervielfältigung und Verbreitung im Rahmen des Festivals und seiner publizistischen Auswertung eingeräumt haben. Dies vorausgeschickt, überträgt der Einsender dem Veranstalter im Rahmen des Festivals folgende Rechte:

Der Einsender überträgt dem Veranstalter für die Dauer des Festivals und zu seiner publizistischen Bewerbung, Darstellung und Auswertung in Fernsehen, Rundfunk, Internet (unabhängig von der Art der Übertragung), Kino, Presse, per Video, CD, CD-ROM, DVD und allen bekannten digitalen Speichermedien das nicht-ausschließliche Recht, die Produktion unter Verwendung des Werkes, von Teilen oder Bearbeitungen derselben sowie Fotos auch ausschnittsweise zeitlich und räumlich und inhaltlich unbegrenzt zu nutzen, insbesondere vorzuführen, zu senden, zu vervielfältigen, zu verbreiten, wiederzugeben, darzustellen und wahrnehmbar zu machen. Damit verbunden ist das Recht, im Zusammenhang mit der Produktion Preise auszuloben, Ausschreibungen zu veranstalten und Gebühren (Teilnahmegebühr sowie Eintrittsgebühr für Publikumsveranstaltungen) zu vereinnahmen.

Der Teilnehmer berechtigt den Veranstalter unwiderruflich unentgeltlich die eingereichte Produktion insbesondere für den Fall, dass diese für die Endausscheidung nominiert wird, insbesondere

  • zu vervielfältigen,
  • vor, während und nach dem Festival und als Dauersendung öffentlich vorzuführen, die Produktion in jeder technischen Form zu archivieren und abrufbar zu speichern sowie den Titel zu verwenden,
  • Medienpartnern (TV, Presse, Internet) und Sponsoren zum Zwecke der Bewerbung des Festivals zur Verfügung zu stellen und berechtigt diese, die Beiträge auch zu Abstimmungszwecken öffentlich vorzuführen oder zu senden.
  • zum Zwecke der Bewerbung des Festivals sowie zu Abstimmungszwecken ohne örtliche Einschränkung via Internet vor, während und nach dem Festival zeitlich unbegrenzt elektronisch wahrnehmbar zu machen sowie in sogenannten linearen und interaktiven Online-Diensten, On-Demand-Abrufdiensten, die nicht unter das  Senderecht fallen, zu verwenden, zum Zwecke der Bewerbung des Festivals zur Herstellung einer CD-Rom und/oder DVD zu verwenden, bearbeiten und mit anderen Werken zu verbinden sowie diese CD/DVD zu vervielfältigen und zu verbreiten.
  • zum Zwecke der Bewerbung des Festivals unabhängig vom Format zu vervielfältigen und öffentlich vorzuführen und zu verbreiten.

 

Zu diesem Zweck hat der Teilnehmer sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorschriften, die für eine solche Vorführung/Veröffentlichung eingehalten werden müssen, erfüllt sind. Werden durch die  Vorführung/Veröffentlichung durch den Veranstalter irgendwelche Rechte verletzt, haftet hierfür ausschließlich der Teilnehmer, der den Veranstalter von jeglichen Inanspruchnahmen dritter Seite vollständig freistellt.

 

Die Preisträger sind berechtigt, die spotlight-Awards für Werbezwecke gebührenfrei zu nutzen.

 

Zusicherung

Der Einsender versichert, dass der vorstehenden Rechteübertragung fremde Rechte, insbesondere auch ausländische Urheber- und verwandte Schutzrechte sowohl des Auftraggebers, des Einsenders, möglicher Miturheber also auch sonstiger Dritter nicht entgegenstehen und stellt den Veranstalter von eventuellen Ansprüchen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der von Verwertungsgesellschaften erhobenen Gebühren, frei.

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.