TEILNAHMEBEDINGUNGEN spotlight PROFESSIONALS 2025
Das 28. Festival für Bewegtbildkommunikation findet vom 27. - 28. März 2025 in Stuttgart statt.
spotlight PROFESSIONALS bezeichnet den Profi-Wettbewerb für kommerziell produzierte und eingesetzte Spots und Formate der Bewegtbildkommunikation, eingereicht von Werbeagenturen, Filmproduktionen, Werbetreibenden etc. (im Folgenden Einsender genannt).
Im Wettbewerb werden die Beiträge durch die Fachjury, die sich aus den Bereichen Kreation und Gestaltung, Lehre und Forschung, Marketing und Werbung zusammensetzt, bewertet. Eine Auswahl der Wettbewerbsbeiträge wird zusätzlich durch eine Publikumsjury beurteilt.
Fachjury und Publikumsjury vergeben die spotlight-Awards jeweils separat, ihr Votum erfolgt unabhängig voneinander in getrennten Veranstaltungen bzw. Filmvorführungen. Mehrfachauszeichnungen von Wettbewerbsbeiträgen sind möglich.
Im Wettbewerb werden die Beiträge in den Kategorien
TV & KINO
TRAILER / TEASER / TRENNER
WEB & MOBILE
MINUS 15 SEC
SOCIAL IMPACT
INFLUENCER
ANIMATION & VFX
DIGITALE KAMPAGNE
KI - DIGITALE TRANSFORMATION
SONDERWERBEFORMEN
durch die Fachjury, die sich aus den Bereichen Kreation und Gestaltung, Lehre und Forschung, Marketing und Werbung zusammensetzt, bewertet.
In den Kategorien
TV & KINO
TRAILER / TEASER / TRENNER
WEB & MOBILE
MINUS 15 SEC
SOCIAL IMPACT
INFLUENCER
ANIMATION & VFX
wird eine Auswahl der Wettbewerbsbeiträge zusätzlich durch die Online-Publikumsjury beurteilt.
Die Online-Publikumsabstimmung findet im März 2025 statt.
Fachjury und Publikumsjury vergeben die spotlight-Awards jeweils separat, ihr Votum erfolgt unabhängig voneinander in getrennten Veranstaltungen bzw. Filmvorführungen. Mehrfachauszeichnungen von Wettbewerbsbeiträgen sind möglich.
Hier geht es direkt zur Anmeldung
KATEGORIEN
Wettbewerbsbeiträge sind alle zu werblichen Zwecken gestalteten Formen der Bewegtbildkommunikation, die, den folgenden Kategorien zugeordnet, eingereicht werden können und nach dem 01.10.2023 im deutschsprachigen Raum erstmalig gesendet, bzw. zur Einschaltung gekommen sind.
Bitte keine Vorabversionen hochladen, nur finale Fassungen.
Ein späterer Austausch kann nur kostenpflichtig erfolgen.
Kategorie 1
TV & KINO
Einzelspot oder Spotserie
sämtlicher Bereiche von Markenwerbung bis Social Advertising
--> TV- und/oder Kino- Einzelspot (max. 120 Sek.)
--> TV- und/oder Kino- Spotserie (keine Gesamtlängenbeschränkung; enthaltene Einzelmotive bzw. Einzelspots jedoch max. 120 Sek.)
- Bei einer Spotserie handelt es sich Motiv-Variationen einer sich durch mindestens zwei oder mehrere Spots ziehenden durchgängigen Kampagnenidee.
- Die Anzahl der in einer Spotserie zusammengefassten Einzelmotive bzw. Einzelspots ist nicht begrenzt.
Technische und formale Bedingungen bei der Einreichung von Spotserien finden Sie unter „WICHTIG“
Kategorie 2
TRAILER / TEASER / TRENNER
--> Trailer & Teaser (max. 180 Sek.)
• TV-Sender
• Kinofilme
• YouTuber
• Games
--> Trenner (max. 30 Sek.)
• TV-Sender
• Online-Kanäle
--> Trailer & Teaser-Spotserie (keine Gesamtlängenbeschränkung; enthaltene Einzelmotive bzw. Einzelspots jedoch max. 180 Sek.)
--> Trenner-Spotserie (keine Gesamtlängenbeschränkung; enthaltene Einzelmotive bzw. Einzelspots jedoch max. 30 Sek.)
- Bei einer Spotserie handelt es sich um Motiv-Variationen einer sich durch mindestens zwei oder mehrere Spots ziehenden durchgängigen Kampagnenidee.
- Die Anzahl der in einer Spotserie zusammengefassten Einzelmotive bzw. Einzelspots ist nicht begrenzt.
Technische und formale Bedingungen bei der Einreichung von Spotserien finden Sie unter „WICHTIG“
Kategorie 3
WEB & MOBILE
Einzelspot oder Spotserie
sämtlicher Bereiche von Markenwerbung bis Social Advertising
--> Online Einzelspot (max. 300 Sek.)
--> Online Spotserie (keine Gesamtlängenbeschränkung; enthaltene Einzelmotive bzw. Einzelspots jedoch max. 300 Sek.)
- Bei einer Spotserie handelt es sich Motiv-Variationen einer sich durch mindestens zwei oder mehrere Spots ziehenden durchgängigen Kampagnenidee.
- Die Anzahl der in einer Spotserie zusammengefassten Einzelmotive bzw. Einzelspots ist nicht begrenzt.
Technische und formale Bedingungen bei der Einreichung von Spotserien finden Sie unter „WICHTIG“
Kategorie 4
MINUS 15 SEC
Kurz und besser. Auf den Punkt gebracht in unter 15 Sekunden.
Einzelspot oder Spotserie sämtlicher Bereiche von Markenwerbung bis Social Advertising
--> Online Einzelspot (weniger als 15 Sek.)
--> Online Spotserie (keine Gesamtlängenbeschränkung; enthaltene Einzelmotive bzw. Einzelspots jedoch weniger als 15 Sek.)
Bei einer Spotserie handelt es sich Motiv-Variationen einer sich durch mindestens zwei oder mehrere Spots ziehenden durchgängigen Kampagnenidee.
Die Anzahl der in einer Spotserie zusammengefassten Einzelmotive bzw. Einzelspots ist nicht begrenzt.
Technische und formale Bedingungen bei der Einreichung von Spotserien finden Sie unter „WICHTIG“
Kategorie 5
SOCIAL IMPACT
Einzelspot oder Spotserie
sämtliche Bewegtbildbeiträge mit gesellschaftspolitisch und/oder ökologisch relevanten Botschaften von Unternehmen, Initiativen, NGOs, Startups, Privatpersonen, Öffentlichen Personen, Influencer:innen etc..
Vor dem Hintergrund des globalen Wandels und unserer Gesellschaften wird die Bedeutung der folgenden thematischen Schwerpunkte zusätzlich hervorgehoben:
Change of
- Climate
- Mobility
- Health
- Education & Work
- Urban Space & Living
--> TV- und/oder Kino- oder Online - Einzelspot (max. 300 Sek.)
--> TV- und/oder Kino- oder Online Spotserie (keine Gesamtlängenbeschränkung; enthaltene Einzelmotive bzw. Einzelspots jedoch max. 300 Sek.)
- Bei einer Spotserie handelt es sich Motiv-Variationen einer sich durch mindestens zwei oder mehrere Spots ziehenden durchgängigen Kampagnenidee.
- Die Anzahl der in einer Spotserie zusammengefassten Einzelmotive bzw. Einzelspots ist nicht begrenzt.
Technische und formale Bedingungen bei der Einreichung von Spotserien finden Sie unter „WICHTIG“
Kategorie 6
INFLUENCER
Einzelspot oder Spotserie
Social Media Werbe-Kampagnen von und mit Influencern.
--> Online - Einzelspot (max. 300 Sek.)
--> Online Spotserie (keine Gesamtlängenbeschränkung; enthaltene Einzelmotive bzw. Einzelspots jedoch max. 300 Sek.)
- Bei einer Spotserie handelt es sich Motiv-Variationen einer sich durch mindestens zwei oder mehrere Spots ziehenden durchgängigen Kampagnenidee.
- Die Anzahl der in einer Spotserie zusammengefassten Einzelmotive bzw. Einzelspots ist nicht begrenzt.
--> Erklärfilm (Schnittversion max.120 Sek.)
Technische und formale Bedingungen bei der Einreichung von Spotserien finden Sie unter „WICHTIG“
Kategorie 7
ANIMATION & VFX
Einzelspot oder Spotserie
sämtlicher Bereiche von Markenwerbung bis Social Advertising.
Spots, in denen Animation bzw. visuelle Effekte maßgeblicher Bestandteil sind, bzw. Beiträge, die komplett animiert sind oder deren Bildbestandteile ganz oder in Teilen künstlich verändert oder ergänzt wurden, um eine neuartiges Seherlebnis zu generieren.
--> TV-, Kino-, Online - Spots (max. 120 Sek.)
--> TV-, Kino-, Online - Spotserien (keine Gesamtlängenbeschränkung; enthaltene Einzelmotive bzw. Einzelspots jedoch max. 120 Sek.)
- Bei einer Spotserie handelt es sich Motiv-Variationen einer sich durch mindestens zwei oder mehrere Spots ziehenden durchgängigen Kampagnenidee.
- Die Anzahl der in einer Spotserie zusammengefassten Einzelmotive bzw. Einzelspots ist nicht begrenzt.
Technische und formale Bedingungen bei der Einreichung von Spotserien finden Sie unter „WICHTIG“
Kategorie 8
DIGITALE KAMPAGNE
Erklärfilm (Schnittversion max. 120 Sek.)
--> Online-Kampagnen (Websites, Microsites, Virales Marketing). Online-Kampagnen, die Marketingbotschaften über themenrelevante Content-Plattformen und durch die Einbindung von Konsumenten vermitteln
Kategorie 9
KI - DIGITALE TRANSFORMATION
--> Beiträge, die durch wegweisenden kreativen Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Bewegtbildkommunikkation die Grenzen des Möglichen neu definieren (max. 180 Sek.)
Zu beachten: Bitte erläutern Sie kurz im Online-Anmeldeformular welcher Art und wie im eingereichten Beitrag KI eingesetzt wurde.
Kategorie 10
SONDERWERBEFORMEN
--> Bewegtbildbasierte Werbeformate, die das Genre "Werbefilm" anders und neu definieren sowie insbesondere über die üblichen und gelernten Abspielflächen hinausgehen und dadurch unsere Aufmerksamkeit erreichen (max. 240 Sek.)
WETTBEWERBSBEITRÄGE 2025
Es dürfen nur Wettbewerbsbeiträge eingereicht werden, die erstmalig nach dem 01.10.2023 im deutschsprachigen Raum online waren oder zur Einschaltung kamen.
WICHTIG
Für die Einreichung von Spotserien gilt:
a) Formale Anmeldung:
- Für jeden Einzelspot bzw. für jedes Einzelmotiv einer Spotserie ist ein separates Online-Anmeldeformular auszufüllen. Einreicheformulare können kopiert werden.
- Für jeden Einzelspot bzw. für jedes Einzelmotiv ist ein eigenständiger Titel anzugeben.
- Auf jedem Online-Anmeldeformular des zur Spotserie zählenden jeweiligen Einzelspots oder Einzelmotivs ist der übergeordente Titel der Spotserie anzugeben.
b) Technischer Upload:
- Jeder Einzelspot bzw. jedes Einzelmotiv einer Spotserie ist als separate Bewegtbild-Datei gemäß den unten beschriebenen technischen Anforderungen hochzuladen.
Beiträge / Spots in den Kategorien
- TV & KINO
- TRAILER / TEASER / TRENNER
- WEB & MOBILE
- MINUS 15 SEC
- SOCIAL IMPACT
- INFLUENCER
- ANIMATION & VFX
- DIGITALE KAMPAGNE
- KI - DIGITALE TRANSFORMATION
- SONDERWERBEFORMEN
müssen so eingereicht werden, wie sie gesendet/veröffentlicht wurden, d.h. ohne (zusätzlichen) Vor- und/oder Abspann sowie ohne Logo-Einblendungen der Agentur oder Filmproduktion.
EINSENDESCHLUSS, ANMELDUNG UND EINREICHUNG SPOTLIGHT 2025
Die Einreichefrist endet am 31.01.2025.
Anmeldung und Einreichungen zum Wettbewerb erfolgen ausschließlich hier.
Bitte keine Vorabversionen hochladen, nur finale Fassungen.
Ein späterer Austausch kann nur kostenpflichtig erfolgen.
Bei Rückfragen steht Ihnen das Festivalbüro gerne zur Verfügung unter
Telefon +49 (0) 751 36665-11 oder per E-Mail unter teilnehmer@spotlight-festival.de.
TEILNAHMEBERECHTIGUNG
Teilnahmeberechtigt bei spotlight PROFESSIONALS sind
Agenturen, Filmproduktionen, Auftrag gebende bzw. werbetreibende Firmen und Institutionen Einzelpersonen wie CDs, ADs, Regisseure:innen, Kameraleute /frauen sowie (in alphabetischer Reihenfolge) Animationskünstler:innen, Autoren:innen/Texter:innen, Cutter:innen, Influencer:innen, Komponisten:innen, Maskenbildner:innen, Schauspieler:innen, Set-Designer,:innen Sound-Designer:innen, Stylisten:innen, Visual-Effects-Artists u.a..
FORMATVORGABEN
Beiträge sind ausschließlich im H.264 Format nach folgenden Vorgaben einzureichen:
Container: MP4;
Auflösung: 1080p (1920 x 1080);
Codec: H.264; Bildrate: 25p (Vollbilder);
Codierung: Mehrere Durchgänge / Multipass (Beste Qualität);
Datenrate: auf 16 MBit/s (Maximum) begrenzen;
Ton: WAV oder AAC mit mindestens 192kbps, -23 LUFS, Maximalpegel -3dbFS;
TEILNAHMEGEBÜHREN
Bitte achten Sie bei der Eingabe Ihrer Adresse auf die Möglichkeit, eine separate Rechnungsadresse angeben zu können.
Bei nachträglichen Änderungen der Rechnung müssen wir eine Bearbeitungsgebühr erheben.
Teilnahmegebühr pro Spot bzw. Beitrag:
- EURO 250,00 (zzgl. 19% MwSt.)
- Für jeden weiteren Spot bzw. Beitrag desselben Einreichers in derselben Kategorie: EURO 180,00 (zzgl. 19% MwSt.)
Teilnahmegebühr für eine Spotserie in den Kategorien
TV & KINO, TRAILER / TEASER / TRENNER, WEB & MOBILE, MINUS 15 SEC, SOCIAL INFLUENCER, ANIMATION & VFX und KI - DIGITALE TRANSFORMATION:
- 1. Motiv: EURO 250,00 (zzgl. 19% MwSt.)
- Jedes weitere Motiv EURO 125,00 (zzgl. 19% MwSt.)
Ausnahme: Serien in der Kategorie TRAILER / TEASER / TRENNER und MINUS 15 SEC --> Einzelmotive nicht länger als 10 Sekunden:
- 1. Motiv EURO 250,00 (zzgl. 19% MwSt.)
- Jedes weitere Motiv EURO 95,00 (zzgl. 19% MwSt.)
Hinweis: Einreichungen aus dem Ausland sind nicht mehrwertsteuerpflichtig.
Die Rechnungen für die Teilnahmegebühren werden im Februar 2024 versendet und sind sofort nach Rechnungsstellung auf folgendes Konto zu überweisen:
spotlight Internationales Werbefestival GmbH
Baden-Württembergische Bank
BLZ: 600 501 01
KtNr.: 1022647
IBAN: DE26 6005 0101 0001 0226 47 BIC: SOLADEST
Sämtliche Bankgebühren gehen zu Lasten des Einreichers.
Zahlung per Kreditkarte nicht möglich.
Bitte beachten:
Aus der Überweisung müssen Name und Sitz des Einreichers, der als Einsender bei der Anmeldung registriert wurde, eindeutig hervorgehen.
Einreichungen, für die die Teilnahmegebühr nicht rechtzeitig bezahlt wird, werden aus dem Wettbewerb ausgeschlossen.
PREISVERGABE
Die spotlight-Awards werden von der Fachjury und der Publikumsjury separat vergeben.
Die Fachjury vergibt spotlight-Awards in den Kategorien
TV & KINO, TRAILER / TEASER / TRENNER, WEB & MOBILE, MINUS 15 SEC, SOCIAL IMPACT, INFLUENCER, ANIMATION & VFX, DIGITALE KAMPAGNE, KI - DIGITALE TRANSFORMATION und SONDERWERBEFORMEN..
Die Publikumsjuryjury vergibt spotlight-Awards in den Kategorien
TV & KINO, TRAILER / TEASER / TRENNER, WEB & MOBILE, MINUS 15 SEC, SOCIAL IMPACT, INFLUENCER und ANIMATION & VFX.
Die Fachjury bewertet sämtliche eingereichten Wettbewerbsbeiträge. Die Wettbewerbsrolle für die Publikumsjury setzt sich zusammen aus den von der spotlight-Vorjury nominierten und von der spotlight-Fachjury in die Shortreel gewählten Wettbewerbsbeiträgen, immer unter der Voraussetzung der Einhaltung der angegebenen Maximallänge des Wettbewerbsbeitrages. Die angegebene Maximallänge eines Wettbewerbsbeitrages ist hinsichtlich der Bewertung durch die Fachjury als SOLL-Bestimmung zu verstehen.
Die Online-Publikumsabstimmung findet im März 2025 statt.
JURIERUNG UND AWARDVERLEIHUNG 2025
Die jeweilige Fachjury setzt sich zusammen aus Vertretern der Bereiche Kreation, Produktion, Marketing, Medien, Lehre und Forschung.
Die Zusammensetzung der Fachjury des 28. Festivals für Bewegtbildkommunikation spotlight wird im Februar 2025 auf der Homepage des Festivals unter www.spotlight-festival.de veröffentlicht.
Die spotlight-Awards werden in den Kategorien TV & KINO, TRAILER / TEASER / TRENNER, WEB & MOBILE, MINUS 15 SEC, SOCIAL IMPACT, INFLUENCER, ANIMATION & VFX, DIGITALE KAMPAGNE, KI - DIGITALE TRANSFORMATION, SONDERWERBEFORMEN je einmal in Gold, Silber und Bronze vergeben. Im begründeten Ausnahmefall hat die Fachjury die Möglichkeit, auch andere Gewichtungen vorzunehmen: So ist anstelle der Vergabe von 1 x Gold und 1 x Silber und 1 x Bronze ersatzweise auch die Vergabe von 2 x Silber und 1 x Bronze beziehungsweise umgekehrt möglich oder gegebenenfalls auch 3 x Bronze. Ebenso kann die Fachjury bei entsprechend hoher Leistungsdichte in einer Wettbewerbskategorie auch mehr als drei Awards vergeben. Im begründeten Ausnahmefall kann die Fachjury in einer Wettbewerbskategorie auch weniger als drei Awards vergeben.
Die Fachjury tagt am 27. März 2025.
VERANSTALTER
spotlight Internationales Werbefestival GmbH
vertreten durch den GeschäftsführerIn Ute Wendling-Frey
Ittenbeuren 5
D 88212 Ravensburg
Tel: 0049 (0)751 / 36665 – 11
Fax: 0049 (0)751 / 36665 – 29
GARANTIE UND RECHTEEINRÄUMUNG
Der / die Einreicher:in garantiert, Inhaber aller Nutzungs-, Verwertungs- und sonstiger Schutzrechte zu sein bzw. – soweit er nicht Inhaber dieser Rechte ist – die vorherige Zustimmung aller betroffenen Urheber und Leistungsschutzberechtigten und aller sonstigen Mitwirkenden an der Herstellung der Produktion erhalten zu haben und über diese Rechte im Rahmen des Festivals zeitlich und räumlich uneingeschränkt verfügen und diese für die Dauer des Festivals übertragen zu dürfen und garantiert ferner, dass Persönlichkeits- oder sonstige Rechte Dritter dem nicht entgegenstehen. Der / die Einreicher:in steht dafür ein, dass die abgebildeten Personen und Inhaber der abgebildeten Werke ihre sämtlichen erforderlichen Einwilligungen zur Vervielfältigung und Verbreitung im Rahmen des Festivals und seiner publizistischen Auswertung eingeräumt haben. Dies vorausgeschickt, überträgt der Einreicher dem Veranstalter im Rahmen des Festivals folgende Rechte:
Der Einreicher überträgt dem Veranstalter für die Dauer des Festivals und zu seiner publizistischen Bewerbung, Darstellung und Auswertung in Fernsehen, Rundfunk, Internet (unabhängig von der Art der Übertragung), Kino, Presse, per Video, CD, CD-ROM, DVD und allen bekannten digitalen Speichermedien das nicht-ausschließliche Recht, die Produktion unter Verwendung des Werkes, von Teilen oder Bearbeitungen derselben sowie Fotos auch ausschnittsweise zeitlich und räumlich und inhaltlich unbegrenzt zu nutzen, insbesondere vorzuführen, zu senden, zu vervielfältigen, zu verbreiten, wiederzugeben, darzustellen und wahrnehmbar zu machen. Damit verbunden ist das Recht, im Zusammenhang mit der Produktion Preise auszuloben, Ausschreibungen zu veranstalten und Gebühren (Teilnahmegebühr sowie Eintrittsgebühr für Publikumsveranstaltungen) zu vereinnahmen.
Der / die Einreicher:in berechtigt den Veranstalter unwiderruflich unentgeltlich die eingereichte Produktion insbesondere für den Fall, dass diese für die Endausscheidung nominiert wird,
zu vervielfältigen, vor, während und nach dem Festival und als Dauersendung öffentlich vorzuführen, die Produktion in jeder technischen Form zu archivieren und abrufbar zu speichern sowie den Titel zu verwenden Medienpartnern (TV, Presse, Internet) und Sponsoren zum Zwecke der Bewerbung des Festivals zur Verfügung zu stellen und berechtigt diese, die Beiträge auch zu Abstimmungszwecken öffentlich vorzuführen oder zu senden.
Zum Zwecke der Bewerbung des Festivals sowie zu Abstimmungszwecken ohne örtliche Einschränkung via Internet vor, während und nach dem Festival zeitlich unbegrenzt elektronisch wahrnehmbar zu machen sowie in sogenannten linearen und interaktiven Online-Diensten, On- Demand-Abrufdiensten, die nicht unter das Senderecht fallen, zu verwenden, zum Zwecke der Bewerbung des Festivals zur Herstellung einer CD-Rom und/oder DVD zu verwenden, bearbeiten und mit anderen Werken zu verbinden sowie diese CD/DVD zu vervielfältigen und zu verbreiten.
Zum Zwecke der Bewerbung des Festivals unabhängig vom Format zu vervielfältigen und öffentlich vorzuführen und zu verbreiten.
Zu diesem Zweck hat der / die Einreicher:in sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorschriften, die für eine solche Vorführung/Veröffentlichung eingehalten werden müssen, erfüllt sind. Werden durch die Vorführung/Veröffentlichung durch den Veranstalter irgendwelche Rechte verletzt, haftet hierfür ausschließlich der / die Einreicher:in, der den Veranstalter von jeglichen Inanspruchnahmen dritter Seite vollständig freistellt.
Die Preisträger:innen sind berechtigt, die spotlight-Awards für Werbezwecke gebührenfrei zu nutzen.
Datenschutz: Datenschutzerklärung
ZUSICHERUNG
Der / die Einreicher:in versichert, dass der vorstehenden Rechteübertragung fremde Rechte, insbesondere auch ausländische Urheber- und verwandte Schutzrechte sowohl des Auftraggebers, des/der Einreicher:in, möglicher Miturheber also auch sonstiger Dritter nicht entgegenstehen und stellt den Veranstalter von eventuellen Ansprüchen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der von Verwertungsgesellschaften erhobenen Gebühren, frei.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.