TEILNAHMEBEDINGUNGEN spotlight STUDENTS 2025

Das 28. Festival für Bewegtbildkommunikation findet vom 27. -  28. März 2025 in Stuttgart statt.

spotlight STUDENTS bezeichnet den Nachwuchswettbewerb für von Filmstudenten:innen produzierte Spots und Formate der Bewegtbildkommunikation, eingereicht von Filmhochschülern:innen etc. (s. TEILNAHMEBERECHTIGUNG), im Folgenden Einsender:in genannt.
Im Wettbewerb werden die Beiträge durch die Fachjury, die sich aus den Bereichen Kreation und Gestaltung, Lehre und Forschung, Marketing und Werbung zusammensetzt, bewertet.
Eine Auswahl der Wettbewerbsbeiträge wird zusätzlich durch eine Publikumsjury beurteilt. Die Online-Publikumsabstimmung findet im März 2025 statt.
Fachjury und Publikumsjury vergeben die spotlight-Awards jeweils separat, ihr Votum erfolgt unabhängig voneinander in getrennten Veranstaltungen bzw. Filmvorführungen. Mehrfachauszeichnungen von Wettbewerbsbeiträgen sind möglich.

Die Teilnahme beim spotlight STUDENTS Wettbewerb ist kostenfrei.

Hier geht es direkt zur Anmeldung

 

 

KATEGORIEN 2025

Wettbewerbsbeiträge sind alle Formen der Bewegtbildkommunikation, die, den folgenden Kategorien zugeordnet, eingereicht werden können und nach dem 01.10.2023 im deutschsprachigen Raum produziert bzw. finalisiert wurden.

 

Kategorie 1
TV & KINO

max. 120 Sek.

Einzelspot / Kampagne

  • TV- und Kino-Spots sämtlicher Bereiche von Markenwerbung bis Social Advertising

 

Kategorie 2
WEB & MOBILE

max. 300 Sek.

  • Online Einzelspots, Filme für den digitalen Raum produziert
  • Digitale Kampagne, (Erklärfilm) Online-Kampagnen (Websites, Microsites, Virales Marketing) Online-Kampagnen, die Marketingbotschaften über themenrelevante Content-Plattformen und durch die Einbindung von Konsumenten vermitteln
  • Mobile/App, (Erklärfilm) speziell für mobile Endgeräte entwickelte Werbemittel und Apps

 

Kategorie 3
MINUS 15 SEC

  • Kurz und besser. Auf den Punkt gebracht in unter 15 Sekunden.

 

Kategorie 4
SOCIAL IMPACT

max. 300 Sek.

  • sämtliche Bewegtbildbeiträge mit gesellschaftspolitisch und/oder ökologisch relevanten Botschaften von Unternehmen, Initiativen, NGOs, Startups, Privatpersonen, Öffentlichen Personen, Influencern etc.

 

Kategorie 5
KI - DIGITALE TRANSFORMATION

max. 180 Sek.

  • Beiträge, die durch wegweisenden kreativen Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Bewegtbildkommunikkation due Grenzen des Möglichen neu definieren (max. 180 Sek.)
          Zu beachten: Bitte erläutern Sie kurz im Online-Anmeldeformular welcher Art und wie im eingereichten Beitrag KI eingesetzt wurde.

 

Kategorie 6
ANIMATION & VFX

max. 120 Sek.

  • Spots, in denen Animation bzw. visuelle Effekte maßgeblicher Bestandteil sind, bzw. Beiträge, die komplett animiert sind oder deren Bildbestandteile ganz oder in Teilen künstlich verändert oder ergänzt wurden, um eine neuartiges Seherlebnis zu generieren.

 

WETTBEWERBSBEITRÄGE 2025

 

Es dürfen nur Wettbewerbsbeiträge eingereicht werden, die nach dem 01.10.2023 produziert bzw. finalisiert wurden.

 

 

EINSENDESCHLUSS, ANMELDUNG UND EINREICHUNG 2025

 

Der unter "Einreicher:in" hinterlegte Name gilt in der weiterführenden Kommunikation als Ansprechpartner:in und wird bei einer eventuellen Awardvergabe als Preisträger:in kommuniziert.

Anmeldung und Einreichungen zum Wettbewerb erfolgen ausschließlich hier.
Die Einreichefrist endet am 31.01.2025.
 

Bei Rückfragen steht Ihnen das Festivalbüro gerne zur Verfügung unter
Telefon +49 (0) 751 36665-11 oder per E-Mail unter teilnehmer@spotlight-festival.de.

 

 

 

TEILNAHMEBERECHTIGUNG

Teilnahmeberechtigt bei spotlight STUDENTS sind
Studenten:innen und Auszubildende sämtlicher Hochschulen, Fachhochschulen, Akademien und Schulen mit künstlerischen bzw. künstlerisch-technischen Ausbildungsbereichen.
Der / die einreichende Student:in muss am eingereichten Spot maßgeblich beteiligt sein (Regie, Kamera, Schnitt, Produzent:in,Text/Buch).

Der unter "Einreicher:in" hinterlegte Name gilt in der weiterführenden Kommunikation als Ansprechpartner:in und wird bei einer eventuellen Awardvergabe als Preisträger:in kommuniziert.

Die Vorlage der Bescheinigung der jeweiligen Hochschule/Akademie/Schule/ Ausbildungseinrichtung (Scan des Studentenausweises bzw. der Immatrikulationsbescheinigung o.ä.) im Rahmen des Einreichevorgangs ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Wettbewerbssektion spotlight STUDENTS.
Beiträge der Wettbewerbs-Sektion spotlight STUDENTS können nicht gleichzeitig an der Wettbewerb-Sektion spotlight PROFESSIONALS teilnehmen und umgekehrt.
Für die Teilnahme am Wettbewerb wird innerhalb der Wettbewerbs-Sektion spotlight STUDENTS keine Gebühr erhoben.

 

FORMATVORGABEN

Beiträge sind ausschließlich im H.264 Format nach folgenden Vorgaben einzureichen:

Container: MP4; 
Auflösung: 1080p (1920 x 1080); 
Codec: H.264; Bildrate: 25p (Vollbilder);
Codierung: Mehrere Durchgänge / Multipass (Beste Qualität);
Datenrate: auf 16 MBit/s (Maximum) begrenzen;
Ton: WAV oder AAC mit mindestens 192kbps, -23 LUFS, Maximalpegel -3dbFS

WICHTIG

Beiträge / Spots müssen so eingereicht werden, wie sie gesendet/veröffentlicht wurden, d.h. ohne (zusätzlichen) Vor- und/oder Abspann sowie ohne Logo-Einblendungen der Agentur oder Filmproduktion.

Bitte keine Vorabversion einsenden, sondern NUR die finale Schnittversion.

 

PREISVERGABE 2025

Die spotlight-Awards werden sowohl von der Fachjury als auch von der Publikumsjury in den Kategorien TV & KINO, WEB & MOBILE, MINUS 15 SEC, SOCIAL IMPACT, KI - DIGITALE TRANSFORMATION, ANIMATION  & VFX separat vergeben.

Die Fachjury bewertet sämtliche eingereichten Wettbewerbsbeiträge. Die Wettbewerbsrolle für die Publikumsjury setzt sich zusammen aus den von der spotlight-Vorjury nominierten und von der spotlight-Fachjury in die Shortreel gewählten Wettbewerbsbeiträgen, immer unter der Voraussetzung der Einhaltung der angegebenen Maximallänge des Wettbewerbsbeitrages. Die angegebene Maximallänge eines Wettbewerbsbeitrages ist hinsichtlich der Bewertung durch die Fachjury als SOLL-Bestimmung zu verstehen.

Die Online-Publikumsabstimmung findet im März 2025 statt.

 

JURIERUNG UND AWARDVERLEIHUNG 2025

Die jeweilige Fachjury setzt sich zusammen aus Vertretern:Innen der Bereiche Kreation, Produktion, Marketing, Medien, Lehre und Forschung.
Die Zusammensetzung der Fachjury des 28. Festivals für Bewegtbildkommunikation spotlight wird im Februar 2025 auf der Homepage des Festivals unter www.spotlight-festival.de veröffentlicht.
Die spotlight-Awards werden in den Kategorien TV & KINO, WEB & MOBILE, MINUS 15 SEC, SOCIAL IMPACT, KI - DIGITALE TRANSFORMATION, ANIMATION & VFX  einmal in Gold, Silber und Bronze vergeben. Im begründeten Ausnahmefall hat die Fachjury die Möglichkeit, auch andere Gewichtungen vorzunehmen: So ist anstelle der Vergabe von
1 x Gold und 1 x Silber und 1 x Bronze ersatzweise auch die Vergabe von 2 x Silber und
1 x Bronze beziehungsweise umgekehrt möglich oder gegebenenfalls auch 3 x Bronze. Ebenso kann die Fachjury bei entsprechend hoher Leistungsdichte in einer Wettbewerbskategorie auch mehr als drei Awards vergeben. Im begründeten Ausnahmefall kann die Fachjury in einer Wettbewerbskategorie auch weniger als drei Awards vergeben.

Die Gold Awards der Fachjury sind mit einem Preisgeld dotiert.

Die Fachjury tagt am 27. März 2025.

 

 

VERANSTALTER

spotlight Internationales Werbefestival GmbH
vertreten durch die Geschäftsführerin Ute Wendling-Frey Ittenbeuren 5   D 88212 Ravensburg
Tel: 0049 (0)751 / 36665 – 11
Fax: 0049 (0)751 / 36665 – 29

 

GARANTIE UND RECHTEEINRÄUMUNG

Der Einreicher:in garantiert, Inhaber aller Nutzungs-, Verwertungs- und sonstiger Schutzrechte zu sein bzw. – soweit er nicht Inhaber dieser Rechte ist – die vorherige Zustimmung aller betroffenen Urheber und Leistungsschutzberechtigten und aller sonstigen Mitwirkenden an der Herstellung der Produktion erhalten zu haben und über diese Rechte im Rahmen des Festivals zeitlich und räumlich uneingeschränkt verfügen und diese für die Dauer des Festivals übertragen zu dürfen und garantiert ferner, dass Persönlichkeits- oder sonstige Rechte Dritter dem nicht entgegenstehen. Der Einreicher:in steht dafür ein, dass die abgebildeten Personen und Inhaber der abgebildeten Werke ihre sämtlichen erforderlichen Einwilligungen zur Vervielfältigung und Verbreitung im Rahmen des Festivals und seiner publizistischen Auswertung eingeräumt haben. Dies vorausgeschickt, überträgt der Einreicher:in dem Veranstalter im Rahmen des Festivals folgende Rechte:
Der Einreicher:in überträgt dem Veranstalter für die Dauer des Festivals und zu seiner publizistischen Bewerbung, Darstellung und Auswertung in Fernsehen, Rundfunk, Internet (unabhängig von der Art der Übertragung), Kino, Presse, per Video, CD, CD-ROM, DVD und allen bekannten digitalen Speichermedien das nicht-ausschließliche Recht, die Produktion unter Verwendung des Werkes, von Teilen oder Bearbeitungen derselben sowie Fotos auch ausschnittsweise zeitlich und räumlich und inhaltlich unbegrenzt zu nutzen, insbesondere vorzuführen, zu senden, zu vervielfältigen, zu verbreiten, wiederzugeben, darzustellen und wahrnehmbar zu machen. Damit verbunden ist das Recht, im Zusammenhang mit der Produktion Preise auszuloben, Ausschreibungen zu veranstalten und Gebühren (Teilnahmegebühr sowie Eintrittsgebühr für Publikumsveranstaltungen) zu vereinnahmen.
Der Einreicher:in berechtigt den Veranstalter unwiderruflich unentgeltlich die eingereichte Produktion insbesondere für den Fall, dass diese für die Endausscheidung nominiert wird,
zu vervielfältigen, vor, während und nach dem Festival und als Dauersendung öffentlich vorzuführen, die Produktion in jeder technischen Form zu archivieren und abrufbar zu speichern sowie den Titel zu verwenden Medienpartnern (TV, Presse, Internet) und Sponsoren zum Zwecke der Bewerbung des Festivals zur Verfügung zu stellen und berechtigt diese, die Beiträge auch zu Abstimmungszwecken öffentlich vorzuführen oder zu senden. Zum Zwecke der Bewerbung des Festivals sowie zu Abstimmungszwecken ohne örtliche Einschränkung via Internet vor, während und nach dem Festival zeitlich unbegrenzt elektronisch wahrnehmbar zu machen sowie in sogenannten linearen und interaktiven Online- Diensten, On-Demand-Abrufdiensten, die nicht unter das Senderecht fallen, zu verwenden, zum Zwecke der Bewerbung des Festivals zur Herstellung einer CD-Rom und/oder DVD zu verwenden, bearbeiten und mit anderen Werken zu verbinden sowie diese CD/DVD zu vervielfältigen und zu verbreiten.
Zum Zwecke der Bewerbung des Festivals unabhängig vom Format zu vervielfältigen und öffentlich vorzuführen und zu verbreiten.
Zu diesem Zweck hat der Einreicher:in sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorschriften, die für eine solche Vorführung/Veröffentlichung eingehalten werden müssen, erfüllt sind. Werden durch die Vorführung/Veröffentlichung durch den Veranstalter irgendwelche Rechte verletzt, haftet hierfür ausschließlich der Einreicher:in, der den Veranstalter von jeglichen Inanspruchnahmen dritter Seite vollständig freistellt.
Die Preisträger:in sind berechtigt, die spotlight-Awards für Werbezwecke gebührenfrei zu nutzen.

Datenschutz: Datenschutzerklärung

 

ZUSICHERUNG

 

Der/die Einreicher:in versichert, dass der vorstehenden Rechteübertragung fremde Rechte, insbesondere auch ausländische Urheber- und verwandte Schutzrechte sowohl des/r Auftraggebers:in, des Einreicher:in, mögliche Miturheber:innen also auch sonstiger Dritter nicht entgegenstehen und stellt den Veranstalter von eventuellen Ansprüchen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der von Verwertungsgesellschaften erhobenen Gebühren, frei.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.